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Der „Segen“ der Freihandelsabkommen TTIP, CETA, JEFTA, …

23.04.2019

Einer Deiner Tätigkeitsschwerpunkte sind die Freihandelsabkommen. Das TTIP hat ja eine Berühmtheit durch die Massenproteste erlangt. Was sind die Kritikpunkte, weshalb sich Deine Fraktion gegen den freien Handel ausspricht?

Wir sind nicht gegen Handel. Der Handel war immer ein wichtiges Mittel des Austausches zwischen Menschen, auch zwischen verschiedenen Kulturen und Regionen. Aber der Handel muss fair sein. Meine Fraktion toleriert keine Handelspolitik, die Entwicklungsländer übervorteilt, um großen europäischen Firmen Rohstoffzufuhr und Absatzmärkte zu sichern. Meine Fraktion stellt sich aber auch schützend vor die europäische Bevölkerung, wenn Abkommen wie TTIP unsere Landwirtschaft und unser Niveau von Verbraucherschutz gefährden. Wir setzen uns für eine neue Form von Verträgen über Handel und Kooperation ein, die beiden Partnern sozialen und ökologischen Fortschritt ermöglicht.

TTIP wurde gestoppt, weil dort die Schiedsgerichte vereinbart werden sollten. Es könnten Firmen gegen Staaten wegen entgangener Gewinne klagen. Woher stammt so eine Idee? Wie würde sie sich praktisch auswirken?

Die Idee wurde in den 1950er Jahren in Deutschland geboren und sollte deutsche Firmen bei Investitionen in Entwicklungsländern absichern. Man machte sich Sorgen über Verstaatlichungen, sollten diese Länder einen sozialistischen Kurs einschlagen. In den letzten beiden Jahrzehnten haben große Anwaltsfirmen aus dieser vertraglichen Konstruktion jedoch eine milliardenschwere Klageindustrie entwickelt. Einige Staaten mussten absurde Summen zahlen. Das lässt Regierungen davor zurückschrecken, eigentlich benötigte Maßnahmen zum Schutz ihrer Bevölkerung zu treffen, um nicht Schadensersatz für „entgangene Gewinnerwartungen“ in empfindlicher Höhe zahlen zu müssen. Auch die Bundesregierung wird von Konzernen wegen des Atomausstiegs vor dem ISDS-Tribunal aus dem Energiecharta-Abkommen verklagt, ebenso Hamburg vom Konzern Vattenfall wegen eines Politikwechsels, nach dem ein Kohlekraftwerk politisch nicht mehr gewollt war.

Inzwischen wurden Verträge mit Japan und Singapur geschlossen. In denen kommen keine Schiedsgerichte mehr vor. Also haben die Proteste gewirkt?

Leider nein. Der Investorenschutz wurde lediglich ausgegliedert in separate Abkommen. Der Europäische Gerichtshof hatte befunden, dass über Handelsthemen allein auf europäischer Ebene entschieden werden kann, während bei Investitionsthemen auch in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Deshalb schlug die Kommission den Mitgliedstaaten eine Trennung der Verträge vor, um die Dauer der Ratifizierung zu verkürzen und das Handelsabkommen weniger angreifbar zu machen. Der Rat hielt das für eine gute Idee. Ich befürchte jedoch eine weitere Entfremdung der Bevölkerung von der Politik. Einer meiner Vorschläge zur Lösung lautet, den Parlamenten der Mitgliedstaaten mehr Rechte bei der Festlegung der Position ihrer Regierungen zu geben. Zum Beispiel sollte der Bundestag der deutschen Regierung ein Mandat erteilen, bevor diese im Rat in Brüssel einem Handelsabkommen zustimmen darf. Das Investorenschutzabkommen mit Singapur ist durch das Europäische Parlament bereits ratifiziert, muss aber noch die Mitgliedstaaten durchlaufen. Mit Japan ist im Dezember ein sehr umfassendes Handelsabkommen geschlossen worden, die Verhandlung über ein Investorenschutzabkommen sind separat und noch nicht abgeschlossen. Aber das Abkommen mit Vietnam steht bereits in der Warteschlange.

Es wird darüber berichtet, wie durch die Verträge Wachstum und Arbeitsplätze gesichert werden. Sind da die Schiedsgerichte vielleicht das kleinere Übel?

Als erstes müssen wir die Rechtsgleichheit schützen. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Investoren aus anderen Ländern sollten kein Klagerecht vor einem Sonder-Tribunal erhalten. Das ordentliche Gerichtssystem in Deutschland und der EU ist völlig ausreichend und deutlich kompetenter in der Güterabwägung. Weder Bürgerinnen und Bürger noch inländische Unternehmen können vor diesen Tribunalen klagen. Auch bei etwaigen Verletzungen von Pflichten durch die Investoren ist vor den Tribunalen keine Klage möglich. Das Prinzip der Gleichheit vor dem Recht können wir nicht für irgendein Handelsabkommen einfach aufgeben. Für unseren internationalen Handel brauchen wir die Tribunale nicht, egal ob sie nun ISDS oder ICS abgekürzt werden.

Bei TTIP musste die EU-Kommission zudem einräumen, dass der Beitrag zum Wirtschaftswachstum unter 0,3 Prozent liegen würde und auch das nur über viele Jahre verteilt. Ein kalter Winter hat mehr messbare Auswirkung auf die Wirtschaftszahlen. So gab die Kommission am Ende auch offen zu, dass es bei TTIP mehr um das Abschleifen von Regulierung ging, als um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Tatsächlich hätten in vielen Branchen Betriebe schließen müssen. In anderen Bereichen wären zwar auch Arbeitsplätze entstanden, aber nicht für dieselben Personen, die gerade ihren Job verloren haben. Die arbeitslos gewordene Arbeiterin aus der Brotfabrik bei Wien wird nicht im nächsten Monat als Computerspezialistin in Estland eingestellt werden.

Andere Stimmen behaupten, dass durch die Schiedsgerichte die Klimaziele des Pariser Abkommens unterlaufen werden könnten? Wird dadurch nicht jegliches staatliche Handeln ad absurdum geführt?

Wenn sich Regierungen durch die Androhung von Klagen einschüchtern lassen und notwendige Gesetze nicht erlassen, um die Klimakatastrophe abzuwenden, haben wir ein riesiges Problem. Auch ökonomisch wäre das Wahnsinn, denn die Kosten, die durch das Ansteigen des Meeresspiegels und Überschwemmungen und immer stärkere Stürme verursacht werden, sind immens.

Ich unterstütze deshalb den Vorschlag von Frankreich, Spanien und Luxemburg, künftig in den Verträgen der EU mit Drittstaaten festzuschreiben, dass sich die Partner zur Bekämpfung des Klimawandels verpflichten. Ich fordere die Bundesregierung auf, sich anzuschließen. Es gibt heute bereits zwei feste Klauseln, eine zur Einhaltung der Menschenrechte und eine zum Verbot der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Ich bin für Klimaschutz als dritte Verpflichtung. Bei Verstoß kann dann das Abkommen gekündigt werden. Die Schiedsgerichte wären in diesem Aspekt gebändigt.

Die Verträge sind unterzeichnet, weitere werden verhandelt. Wie soll sich eine Ausweitung des „Freihandels“ verhindern lassen?

Es wird nicht leicht sein. Nicht nur unsere Europäische Union verhandelt Abkommen, auch andere Akteure wie China und die USA versuchen durch Freihandelsabkommen ihre technologischen und wettbewerbsrelevanten Standards durchzusetzen. Auch die südamerikanischen Staaten schließen eilig Abkommen ab, um nicht gegenüber der Konkurrenz ins Hintertreffen zu geraten. Demnächst wird wahrscheinlich sogar Bolivien dem Abkommen der EU mit Kolumbien, Peru und Ecuador beitreten. Die Staaten der Afrikanischen Union haben sich formal geeinigt, das kontinentale „Afrikanische Freihandelsgebiet“ zu schaffen und haben bereits fast die notwendige Anzahl von Ratifizierungen erreicht. Es scheint, als würden alle von den gleichen Beratungsunternehmen in Richtung Freihandel gedrängt.

Ich erwarte, dass wir in den nächsten Jahren immer stabilere Daten über die Auswirkungen der Freihandelsabkommen bekommen werden. Ich kann heute bereits sehen, dass jedes von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen dazu geführt hat, dass sich die Handelsbilanz zugunsten unserer EU verbessert hat. Partnerländer haben das Nachsehen, kommen aus der Situation aber schlecht heraus. Gerade die Landbevölkerung leidet unter Konkurrenzdruck und Umweltschäden. Die Menschen werden ein Umdenken einfordern.

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