Im März 2017 hat das Vereinigte Königreich (United Kingdom – UK) die offizielle Austrittserklärung – hinlänglich als Brexit bezeichnet - aus der Europäischen Union (EU) bei der Europäischen Kommission in Brüssel hinterlegt und damit, entsprechend der Europäischen Verträge, den Austrittszeitpunkt auf Ende März 2019 festgelegt. Mehr als ein Jahr nach der Erklärung galt es für Helmut Scholz, Mitglied des Europäischen Parlaments (EP) aus Brandenburg, über den Zwischenstand der Verhandlungen zu informieren und, mit Blick auf Brandenburg, die Auswirkungen des Brexits auf die Kommunen zu beleuchten. Als Gastgeber des Tages fungierte das kommunalpolitische forum Land Brandenburg e.V. und als Co-Referent Jon Worth, seines Zeichens politischer Aktivist, Blogger zum Thema Europa und als Brite direkt vom Brexit Betroffener.
Helmut Scholz berichtete, dass im EP primär drei Gremien, und damit auch er als ein dortiges Mitglied, mit dem Brexit befasst seien: Ein eigens dafür eingerichteter Lenkungsausschuss, besetzt mit den Vorsitzenden der Parlamentsfraktionen, der federführende Ausschuss für Verfassungsfragen (AFCO) und der Ausschuss für Internationalen Handel (INTA). Letzterer insbesondere, da dieser das zukünftige (Handels-)Verhältnis der EU zum UK klären müsse, da nach dem Brexit das UK als Drittstaat angesehen werde – also zum Beispiel genauso wie Argentinien.
In den Verhandlungen kristallisieren sich insbesondere die Fragen der noch ausstehenden finanziellen Verpflichtungen des UK als Schwerpunkt heraus. Aber auch die zukünftig als EU-Außengrenze nicht mehr offene Grenze zwischen dem UK und Irland in Nordirland und dem so wieder drohend aufzuflammenden Konflikt in Nordirland sei ein Knackpunkt der Verhandlungen, so Scholz. Und auch die Frage der erworbenen Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und deren Garantie im UK seien offene Fragen. Ein Beispiel: Eine Deutsche hat sich über Jahre durch Einzahlungen Ansprüche auf eine Versicherungsleistung, bspw. eine Rentenzahlung, erworben. Das zur Auszahlung eigentlich verpflichtete Unternehmen sitzt im UK. Nach dem Brexit ist dieses nicht automatisch zur Auszahlung verpflichtet. Von solchen Fallkonstellationen seien nach Angabe von Scholz nun immerhin 32 Millionen Bürgerinnen und Bürger betroffen! All dies sei beim Brexit vorher zu klären, bevor man überhaupt über die eigentliche Trennung reden könne, so der EU-Parlamentarier.
Deutlich klar gemacht habe das UK, so Scholz, dass man keine Zollunion anstrebe. Damit werden Produkte durch aufzuschlagende Zölle deutlich teurer und Wettbewerbsbedingungen erschwert. Ob nun stärker für das UK oder eher für die EU sei mit Blick auf die Warenströme von und zur britischen Insel eine leicht zu beantwortende Frage. Aber auch in Deutschland bzw. Brandenburg stellen sich dann ganz praktische Fragen: Lohnt sich für Rolls Royce in Dahlewitz (Landkreis Teltow-Fläming) noch der Erhalt des Standortes oder verlagert man sich zurück in das UK? Und hier zeige sich dann konkret die Auswirkung des Brexit auf Brandenburger Kommunen – in Dahlewitz arbeiten über 2.000 Menschen für das britische Unternehmen.
Jon Worth wusste zu informieren, dass durch den Brexit in der Bundesrepublik Deutschland ganze 80 Gesetze geändert werden müssen, damit trotz des Brexits hier alles so bleiben könne, wie es aktuell sei. Mit der Gründung von Easyjet Europe mit Sitz in Wien zeigen sich schon jetzt weitere Auswirkungen des Brexits. Und als in Deutschland seit vielen Jahren lebender Britischer Staatsbürger stellte Jon Worth ganz praktisch die Frage, ob er denn nach dem Brexit beispielsweise auch noch so unkompliziert wie heute in Frankreich arbeiten könne. All dies sei ungeklärt bzw. noch nicht ausverhandelt und mit ein Grund dafür, dass die Briten reihenweise ihre Staatsbürgerschaft wechseln würden.
Helmut Scholz ergänzte abschließend, dass die ganze Europäische Frage auch eine Europäische und nicht nur national geführte Debatte erfordere. Globale Probleme erforderten globales Handeln. Ein nicht zu unterschätzender Punkt im anstehenden Wahlkampf (der LINKEN) für die Europawahl 2019.