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EU-China Investitionsabkommen: nicht nur Sache der Konzerne

10.10.2013
EU-China Investitionsabkommen: nicht nur Sache der Konzerne

Helmut Scholz, MdEP DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Internationalen Handel ist ständiger Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Beziehungen der EU zur Volksrepublik China: "Herr Präsident, Herr Kommissar! Die vorliegende Entschließung zum Verhandlungsmandat der Kommission über ein Investitionsabkommen zwischen der EU und der VR China, das sämtliche bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und China ablösen würde, bringt klar zum Ausdruck, welche Erwartungen und Sorgen das Parlament bei diesem Thema bewegen.

Wir sehen, welch positive Bedeutung das Abkommen für beide Partner haben könnte. Als Ko-Autor der Entschließung habe ich besonderen Wert darauf gelegt, dass nicht nur die Art des Schutzes von Investitionen klar definiert wird, sondern auch die Verpflichtungen von Investoren im Abkommen festgeschrieben werden. Wir benennen hier vor allem die Achtung der in den Rechtsvorschriften beider Vertragsparteien festgelegten Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte, Transparenz und Umweltschutz. Zudem soll der Kulturbereich ausgeklammert bleiben und der Erhalt des politischen Handlungsspielraums von Regierungen garantiert sein.

Ausdrücklich warnen möchte ich davor, auch im neuen Abkommen zwischen der EU und China festzulegen, dass Investoren direkt gegen Regierungen vor einem Schiedsgericht klagen dürfen sollen. Meine Fraktion lehnt dies strikt ab und betont die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte sowie Staat-zu-Staat-Streitverfahren und Mediationen. Auch die chinesische Seite bevorzugt unseren Ansatz.

Die jüngsten Klagen von Konzernen in Kanada sollten für uns ein Alarmsignal sein. Unsere Bürgerinnen und Bürger wollen nicht, dass ihre Gerichtssysteme umgangen werden können. Nur die Kommission handelt hier offensichtlich im Interesse der Konzerne und Kanzleien.

Die Abstimmung zu diesem Thema im Handelsausschuss ging sehr knapp aus. Morgen wird das Plenum in namentlicher Abstimmung darüber entscheiden müssen.

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