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„Kampala“ muss Schule machen!

03.06.2013

Am 3. Juni 2013 hat die Bundesregierung am UN-Sitz in New York die Ratifikationsurkunde zu den „Kampala-Amendments“ zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH) hinterlegt, mit denen Aggressionen als Verbrechen geächtet und der Einsatz bestimmter Waffen in regionalen und nationalen Konflikten verhindert werden soll. Helmut Scholz, der Vorsitzender der „Parliamentarians for Global Action“ im Europäischen Parlament ist, sieht die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde als „richtigen Schritt zur richtigen Zeit“.

Im Mai 2010 hatten die Teilnehmer der ersten Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des IstGH in Kampala (Uganda) seine Definition des „Verbrechens der Aggression“ und die Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit angenommen. Zudem beschloss die „Kampala-Konferenz“, den Einsatz von Waffen und Geschosse, der in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, auch im regionalen und nationalen Konflikt unter Strafe zu stellen.

„Die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden durch Deutschland und Botswana kommt zum richtigen Zeitpunkt“, so Helmut Scholz, Vorsitzender der „Parliamentarians for Global Action“ im Europäischen Parlament. So sei der Frieden nach wie vor in Gefahr und militärische Konflikte gefährdeten die Entwicklung in zahlreichen Regionen der Welt. „Die Ratifikation ist ein Beispiel auch für andere Mitgliedsstaaten der EU, die bekanntlich den Friedensnobelpreis erhalten hat. Die EU-Mitglieder sind aufgerufen, die Kampala-Amendments zu unterzeichnen und so die Unterstützung für das Anliegen, Aggressionen zu ächten und militärische Auseinandersetzungen zu verhindern, zu demonstrieren.“

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