Im Mai 2014 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Gegenwärtig wird darüber debattiert, wie diese Abstimmung bürgerfreundlicher gestaltet werden kann, wie die Wahrnehmung des Wahlrechts für alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden kann und welche Rolle die europäischen politischen Parteien in diesem Prozess einnehmen können. In der Rubrik "Wahl 2014" veröffentlicht Helmut Scholz, Mitglied im federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, wichtige Dokumente zu diesem Thema und die Positionen der Linksfraktion dazu. Hier: Der Berichtsentwurf über eine verbesserte Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament (Berichterstatter: Andrew Duff)
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
0000/2013(INI)
8.4.2013
ENTWURF EINES BERICHTS
über eine verbesserte Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament
im Jahr 2014
Berichterstatter: Andrew Duff
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 10 und Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf Artikel 22 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union,
– unter Hinweis auf Artikel 11 und Artikel 39 der Charta der Grundrechte,
– unter Hinweis auf Artikel 10 Absatz 2 des dem Beschluss des Rates vom 20. September
1976 in der geänderten Fassung1 beigefügten Aktes zur Einführung allgemeiner
unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,
– in Kenntnis der Richtlinie 2013/1/EU zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat
vom 12. März 2013 mit dem Titel »Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen
Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren« (COM(2013)0126),
– in Kenntnis der Empfehlung der Kommission vom 12. März 2013 an die Mitgliedstaaten
sowie die europäischen und nationalen politischen Parteien für ein demokratischeres und
effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament (C(2013)1303),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zu den Wahlen zum
Europäischen Parlament im Jahr 20142,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2013 zur Zusammensetzung des
Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Wahlen 20143,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0000/2013),
A. in Erwägung der Vereinbarung, dass die Wahlen auf den 22.-25. Mai 2014 vorverlegt
werden sollen;
B. in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der Ebene der Union unmittelbar
im Europäischen Parlament vertreten sind;
C. in der Erwägung, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, am demokratischen
Leben der Union teilzunehmen;
D. in der Erwägung, dass politische Parteien auf europäischer Ebene zur Herausbildung eines
europäischen politischen Bewusstseins und zur Bekundung des Willens der Bürgerinnen
und Bürger der Union beitragen;
E. in der Erwägung, dass die größten europäischen politischen Parteien offensichtlich darauf
vorbereitet sind, ihre eigenen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission zu
nominieren, und in der Erwartung, dass diese Kandidaten in der Kampagne vor den
Wahlen zum Parlament eine führende Rolle spielen werden, vor allem deshalb, weil sie
ihr politisches Programm persönlich vorstellen werden;
F. in der Erwägung, dass Demokratie innerhalb von Parteien sowie ein von ihnen gelebtes
hohes Maß an Transparenz und Integrität wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass das
Vertrauen der Öffentlichkeit in das politische System gestärkt wird;
G. in der Erwägung, dass für die Lösung der derzeitigen Staatsführungskrise in der EU eine
bessere demokratische Legitimierung des Integrationsprozesses erforderlich ist;
H. in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger auch dann das Recht haben, sich als
Kandidat oder als Wähler an den Wahlen zum Europäischen Parlament zu beteiligen,
wenn sie nicht in dem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen;
I. in der Erwägung, dass die Wahlbeteiligung aller Voraussicht nach durch eine lebhafte
politische Kampagne erhöht wird, in der die Parteien und ihre Kandidaten auf der
Grundlage ihrer jeweiligen Wahlprogramme, die sich mit den europäischen Aspekten der
Politik befassen, um Stimmen und Sitze wetteifern;
J. in der Erwägung, dass bei Meinungsumfragen wiederholt deutlich geworden ist, dass eine
große Mehrheit eher zu den Urnen gehen würde, wenn sie besser über das Europäische
Parlament, die Parteien, ihre Programme und ihre Kandidaten informiert wäre;
K. in der Erwägung, dass der Präsident der Kommission vom Parlament auf Vorschlag des
Europäischen Rates gewählt wird, der das Ergebnis der Wahlen berücksichtigen und das
neue Parlament anhören muss, bevor er den (die) Kandidaten nominiert;
1. fordert die Mitgliedstaaten und die Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Namen
der für die Wahlen zum Europäischen Parlament ausgewählten Kandidaten spätestens
sechs Wochen vor Beginn der Wahlen, also Anfang April 2014, veröffentlicht werden;
2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Namen und
Embleme der europäischen Parteien auf dem Stimmzettel neben der jeweiligen Liste der
Kandidaten abgedruckt sind;
3. fordert die europäischen Parteien auf, ihre Kandidaten für das Amt des Präsidenten der
Kommission so frühzeitig zu nominieren, dass sie noch die Möglichkeit haben, eine
aussagekräftige Wahlkampagne zu organisieren;
4. ermutigt die Mitgliedstaaten, politische Werbesendungen der europäischen Parteien
zuzulassen;
5. fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, alle notwendigen Schritte zu ergreifen, damit die
vereinbarten Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht in
dem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sich jedoch als Wähler
oder als Kandidat an den Wahlen beteiligen möchten, wirksam umgesetzt werden;
6. fordert erneut, dass in keinem Mitgliedstaat vor Sonntag, 25. Mai 2014, 20.00 Uhr MEZ,
Ergebnisse veröffentlicht werden;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der
Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den europäischen Parteien zu
übermitteln.