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Antrag auf Verbot von bienenschädlichen Insektiziden findet vorerst keine Mehrheit in der EU

19.04.2013

Der Ende Januar 2013 von einer Gruppe Europa-Abgeordneter, unter ihnen auch Helmut Scholz, an den EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik Tonio Borg gerichtete Antrag auf ganzheitliches Verbot der neonicotinoiden Insektiziden Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist abgelehnt wurden.

Verschiedene Studien der jüngeren Zeit legen nahe, dass die Exposition gegenüber Neonicotinoiden erhebliche negative Auswirkungen auf die Bienengesundheit und auf Bienenvölker nach sich ziehen kann. Gestützt auf einen Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sprach sich die EU-Kommission jedoch für eine erhebliche Beschränkung der Anwendung von Neonicotinoiden auf bestimmte Ernten (wie z.B. Zuckerrüben und andere für Bienen unattraktive Ernten). Die entsprechende Beratungsgruppe der Generaldirektion "Gesundheit und Verbraucher" der EU-Kommission lehnte dennoch auch dies ab. Nun muss der Berufungsausschuss des Rates der EU im Rahmen eines Verhandlungsprozesses über den Vorschlag der EU-Kommission entscheiden.

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