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Erfolg für Islands Steuerzahler: Keine Entschädigung für ausländische Sparer

30.01.2013

Der LINKE-Europaabgeordneter Helmut Scholz kommentiert die Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs zu Kompensationszahlgen durch Island.

„Der Rechtsstreit um eine Entschädigung der Spekulationsverluste britischer und niederländischer Anleger bei der isländischen Landsbanki hat für die isländischen Steuerzahler einen guten Ausgang gefunden. Island ist nicht verpflichtet, derartige Verluste aus öffentlichen Quellen zu bezahlen.“

Die britische und die niederländische Regierung hatten Island wegen einer angeblichen Verletzung von EU-Recht verklagt. "Dem heutigen Gerichtsurteil nach sind jedoch Staat und Behörden nicht zu Entschädigungen verpflichtet, wenn es sich um eine systemische Krise handelt - und mit einer solchen hat es die EU zweifelsohne zu tun", so Helmut Scholz weiter.

„Das Gericht bestätigte damit indirekt auch die Ergebnisse von zwei Volksentscheiden auf Island, die eine solche Regelung mit großer Mehrheit abgelehnt hatten“, so Scholz. Einmal mehr zeige der Ausgang dieses juristischen Streits, dass die Politik der angeblichen Alternativlosigkeit, Spekulanten zu Lasten von Steuerzahlern abzusichern, historisch zu den Akten gelegt werden sollte.

"Finanziell und politisch könnten die isländischen Bürger nunmehr ihren selbstbewussten und eigenständigen Kurs der Bekämpfung der Folgen der Finanzkrise weitergehen und sich gelassen den anstehenden Parlamentswahlen zuwenden.

Die britische Regierung muss nun umgehend ihre skandalöse Entscheidung, isländische Vermögenswerte in Großbritannien nach dem Antiterrorgesetz von 2001 einzufrieren, rückgängig machen."

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