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Schnellerer und leichterer Zugang zu EU-Hilfen

01.11.2012

Unternehmen, Städte, Regionen und Wissenschaftler sollen ab Januar 2013 schneller an Geld aus dem EU-Haushalt kommen. Das teilte die Europäische Kommission jetzt mit. Unter anderem sollen Fristen verkürzt und der Förderschwerpunkt auf ergebnisorientierte Kostenerstattung gelegt werden.

Eine neue Haushaltsordnung soll die Verfahren vereinfachen. Die von der Kommission angenommenen Regeln ergänzen die neue Haushaltsordnung.

Künftig verkürzt sich der Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und dem Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und die Zahlungsfristen. Der Schwerpunkt des Fördersystems verlagert sich von der kostenorientierten auf die ergebnisorientierte Erstattung der Kosten. Dies wird durch einen stärkeren Rückgriff auf Pauschalbeträge, Pauschalsätze und Stückkosten erreicht. Empfänger von EU-Mitteln werden nicht mehr verpflichtet sein, zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Werden dennoch Zinsen erwirtschaftet, müssen sie nicht in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. In Zukunft werden auch verschiedene Finanzinstrumente wie Darlehen, Beteiligungskapital oder Garantien eingesetzt, um die Wirksamkeit und Hebelwirkung von EU-Finanzierungen zu erhöhen. Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei Unregelmäßigkeiten seitens der Empfänger wurden erweitert: Zur Abschreckung veröffentlicht die Kommission künftig Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern.

Die Kommission wird weitere Vereinfachungen der Haushaltsverfahren vorschlagen, die in der derzeit im Rat und im Europäischen Parlament verhandelten neuen Programmgeneration (2014-2020) angewendet werden sollen.

ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10967_de.htm

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