Ohne vernünftiges CCS-Bundesgesetz keine Genehmigung zur Erprobung und Erkundung von CO2-Lagerstätten
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So sieht´s aus:
Schnell-Information zum Thema: CCS-Erkundung
Ohne vernünftiges CCS-Bundesgesetz
keine Genehmigung zur Erprobung und Erkundung von CO2-Lagerstätten
Es gibt derzeit viel Aufregung und Unruhe um CCS, die Kohlendioxid (CO2) -Speicherung im Boden (engl. Carbon
Capture and Storage). Doch eines steht fest: ohne ein entsprechendes, vernünftiges Gesetz des Bundes zum Thema wird es keine Genehmigung zur Erprobung und Erkundung von möglichen Lagerstätten für das überschüssige CO2 geben.
Was ist bislang geschehen?
Im Rahmen der 6. Sitzung des Beirates für geologische Erkundungen (CCS-Beirat) Ende Januar 2011 kündigte der
Präsident des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) an, dass die Prüfung der
Voraussetzungen zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes für die Erkundungsregion Birkholz-Beeskow abgeschlossen ist und die Zulassung in Kürze erfolgen wird. In der betroffenen Region und in der in diesen Dingen besonders sensiblen LINKEN hat dies zu Sorge und auch Ärger geführt.
Wofür wir stehen:
Die Fraktion DIE LINKE bekräftigt , dass die CCS-Technologie aus dieser Sicht für die Verstromung der Braunkohle
keinen strategischen Ausweg darstellt. Die ökologischen und geologischen Risiken der Lagerung von CO2 –
insbesondere für das Grundwasser – sind weitgehend unerforscht. Konkurrenzen um die Nutzung der unterirdischen Räume zeichnen sich bereits heute ab, potenzielle zukünftige Nutzungskonflikte, etwa mit der tiefen Geothermie, können jedoch nach dem heutigen Wissensstand noch nicht hinreichend bewertet werden.
Was auch noch gesagt werden muss:
Die Fraktion DIE LINKE fand den Zeitpunkt unglücklich, an dem das Wirtschaftsministerium die
Hauptbetriebsgenehmigung genehmigt hat. Das hätte – wenn es überhaupt so weit kommt – Zeit gehabt,
bis der Bund ein mögliches CCS-Gesetz beschließt. Das haben wir dem Minister auch gesagt, die Sache ist klargestellt.
Ein Kompromiss – warum und wofür er gut ist:
Der im Koalitionsvertrag mit der SPD enthaltene Kompromiss zu CCS soll es ermöglichen, wissenschaftlich und
technologisch Klarheit zu schaffen über Sinn, Zweck und Risiken der Technologie – und zwar unter strengen Bedingungen, die die Interessen der Menschen in der betroffenen Region berücksichtigen. Ferner gingen wir davon aus, dass die noch ausstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zu CCS zügig und verantwortungsbewusst erfolgt. Das allerdings ist bislang nicht geschehen. Deswegen war für die seit langem beantragte und geprüfte Zulassung des Hauptbetriebsplanes das geltende Bundesberggesetz zu Grunde zu legen – auf dieser Grundlage ist die Zulassung formell nicht zu beanstanden.
Allerdings hat sich Rot-Rot schon im Koalitionsvertrag dafür stark gemacht, im Bundesbergrecht endlich soziale und
ökologische Kriterien einzuführen. Anders als teilweise in Medien und Öffentlichkeit dargestellt, hat die jetzt erteilte Genehmigung nicht unmittelbar zur Folge, dass mit der Erprobung und Erkundung potenzieller CO2-Lagerstätten begonnen werden kann. Dafür bedarf es weiterer Genehmigungen für so genannte Sonderbetriebspläne. Derartige Genehmigungen wird es aber nur auf der Basis eines bundesweiten, verantwortungsbewusst ausgestalteten CCS-Gesetzes geben.
An ein solches Gesetz stellen wir LINKE hohe Anforderungen:
• Die Sicherheit der Bevölkerung muss oberste Priorität haben bei der Erprobung und Demonstration der CCS-Technologie.
Das heißt laut Koalitionsvertrag von SPD/DIE LINKE konkret: die Speicherung von CO2 könnte nur so erfolgen, dass
Menschen und ihr Eigentum nicht gefährdet, die persönliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke sowie die
natürlichen Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden
• Der Betreiber eines CO2-Speichers kann frühestens 40 Jahre nach Abschluss der Stilllegung den Übergang der
Verantwortung auf die öffentliche Hand verlangen. Das bedeutet: Von der Genehmigung des Speichers über den
Betriebszeitraum bis zur Übernahme durch das Land würden etwa 100 Jahre vergehen. Solange müsste der Betreiber
sich darum kümmern
• Ein fairer Interessenausgleich für Regionen / Gemeinden, in deren Gebiet CO2 gespeichert werden soll,
muss berücksichtigt werden
• Kohlendioxid soll nur mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99 % unterirdisch verpresst werden
• Das Gesetz darf keine „Lex Brandenburg“ werden , es muss also bundesweit zur Anwendung kommen
Was wir erreichen wollen:
Die Koalition ist sich einig darin, dass sie den Erneuerbaren Energien Vorrang einräumt. Gerade Brandenburg kann hier zunehmend auf anerkannte Erfolge verweisen. Die CCS-Technologie darf nicht als Anreiz dienen, den Anteil von
Kraftwerken, die mit konventionellen Brennstoffen befeuert werden, zu steigern. Die Entwicklung dieser Technologie sollte sowohl bei der Forschung als auch bei der Finanzierung nicht dazu führen, dass die Bemühungen zur Förderung von Energiesparmaßnahmen, von Erneuerbaren Energien und von anderen sicheren und nachhaltigen kohlenstoffarmen Technologien verringert werden. Die Linksfraktion engagiert sich weiterhin für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energiepolitik in Brandenburg, die mit den vorhandenen Ressourcen so sparsam wie möglich umgeht, die Umwelt so gering wie möglich belastet und eine langfristig gesicherte, bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung ermöglicht. Die drastische Verminderung der CO2-Emissionen ist ein wesentlicher Ansatzpunkt für den Klimaschutz. Dringend notwendig
sind dabei der Umbau der Energieversorgung hin zu steigender Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und Erneuerbaren Energien sowie der sozialverträgliche mittelfristige Ausstieg aus der Braunkohleverstromung.
Finden wir gemeinsam intelligente Lösungen!
Hrsg: DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg, Am Havelblick 8, 14473 Potsdam /V.i.S.d.P.: Christian Görke Internet: www.dielinke-fraktion.brandenburg.de