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Zwangslizenzen für Medizinprodukte: Exportverbot bedauerlich

13.03.2024

Helmut Scholz erklärt zum heutigen Abstimmungsergebnis über die Einführung EU-weiter Zwangslizenzen für Medizinprodukte für künftige Pandemien:

„Das klare Ergebnis der Abstimmung über die Einführung unionsweiter Zwangslizenzen zeigt, dass robuste Kriseninstrumente geschaffen sein müssen, wenn Marktmechanismen scheitern. Die Herstellung komplexer Produkte wie Impfstoffe ist nur sehr selten auf nur ein Land, einen Produktionsstandort konzentriert. Ich begrüße deshalb die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz für grenzüberschreitend hergestellte Produkte, die ich für sinnvoll halte.“

„Allerdings richtet sich der angenommene Vorschlag hauptsächlich nach innen und die Interessenlagen im EU-Binnenmarkt und ignoriert, dass Gesundheitskrisen wie Pandemien keine Grenzen kennen. Das von der EU-Kommission aufrechterhaltene Exportverbot für Impfstoffe und andere Medizinprodukte auch unter der neuen Lizenz ist ein schwerer Fehler. Der Handelsausschuss hatte sich gegen ein Exportverbot für zwangslizenzierte Medizinprodukte ausgesprochen. Es ist mehr als bedauerlich, dass eine Mehrheit der konservativen und liberalen Fraktionen der Stellungnahme des Ausschusses nicht folgen wollte und so die Chance vergeben hat, in schweren Krisen Menschenleben zu retten“, ergänzt der Linke-Politiker.

Helmut Scholz abschließend:

„Positiv sehe ich die Änderungen an der bestehenden Verordnung zum Export von medizinischen Produkten in Entwicklungsländer. Seit der Einführung 2006 wurde davon noch kein Gebrauch gemacht. Durch die Vereinfachung der Regeln aber kann dieses Instrument endlich funktionsfähig werden.“

Hintergrund:

Die neue Verordnung schafft ein unionsweites System der Zwangslizenzvergabe. Das heißt, wenn in einer Krise ein*e Rechtsinhaber*in relevante Produkte nicht in ausreichendem Maß produziert und eine freiwillige Einigung nicht möglich ist, können Patente temporär an Lizenznehmer*innen vergeben werden, damit der Bedarf gedeckt werden kann. Bisher war dieser Prozess nur auf Ebene der Mitgliedsstaaten vorgesehen. Da Lieferketten aber auch innerhalb der EU selten nur in einem Land konzentriert sind, schafft die Verordnung die Möglichkeit, eine EU-weite Zwangslizenz für grenzübergreifende Produktion zu vergeben. Außerdem können mit Zwangslizenzen hergestellte Produkte jetzt frei auf dem Binnenmarkt zirkulieren.

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