Heute stimmte das Europäische Parlament dafür, das Abkommen zwischen der EU und Marokko auf die Ressourcen der Westsahara auszuweiten. Dies geschah, obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, das mit Marokko ausgehandelte Abkommen sei nichtig und auf das von Marokko besetzte Land nicht anwendbar erklärte, solange das Volk der Saharawi nicht zustimme.
Der Europaabgeordnete Helmut Scholz kommentiert: "Diese Abstimmung ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht und die Rechte der saharauischen Bevölkerung, ihre eigene Zukunft zu bestimmen.“
„Sie untergräbt außerdem die Rechtsordnung der Europäischen Union, da ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs missachtet wird.“
Im Gerichtsverfahren hatten die Richter der Europäische Kommission die Auflage gemacht, die Zustimmung des saharauischen Volks einzuholen, bevor das Freihandelsabkommen anerkannt werden könne. Die Kommission deutete den Wortlaut jedoch einfach um und führte lediglich Konsultationen mit in der Region ansässigen Menschen, Unternehmen in marokkanischem Besitz und Organisationen durch. Mit Rücksicht auf die Marokkanische Regierung gab es keine Verhandlungen mit der Polisario.
Die von der UNO anerkannte Polisario-Front, die die Saharawi offiziell vertritt und die auch erfolgreich die Klage vor dem EuGH geführt hatte, hat dem Abkommen zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Dem UNO Sonderbeauftragten Horst Köhler war es gerade gelungen, Polisario und Marokko zu neuen Gesprächen zusammenzubringen.
„Mit der Zustimmung des Europaparlaments ist kurz vor der zweiten Verhandlungsrunde der entscheidende Hebel aus der Hand gegeben worden, um die marokkanische Seite in diesem so lange währenden Konflikt endlich zum Einlenken zu bewegen.“ bedauert Helmut Scholz.
Zuvor waren Interessenkonflikte der ehemaligen Berichterstatterin des Parlaments, der Liberalen Patricia Lalonde von Medien aufgedeckt worden, wodurch diese als Berichterstatterin zurücktreten musste. Ihre Fraktionskollegin Schaake übernahm das Dossier und sprach sich ausdrücklich dafür aus, erst eine juristische Prüfung des Gerichtshofes einzuholen, bevor das Parlament abstimmt.
Linke und Grüne Abgeordnete reichten einen entsprechenden Antrag auf Überweisung an den Europäischen Gerichtshof ein. Dieser erreichte heute zwar Zustimmung von über 200 Abgeordneten, eine Mehrheit die MdEP entschied jedoch dagegen.
Helmut Scholz fährt fort: "Es wäre verantwortungsbewusster gewesen, bei diesem sensiblen Thema zumindest darauf zu warten, dass der Gerichtshof erneut das Vorgehen der EU-Kommission bewertet.“