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ISDS-Mechanismus zu Recht vom EuGH abgestraft

06.03.2018

Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher der Delegation DIE LINKE. im Europaparlament begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), den Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) innerhalb des Binnenmarktes als unvereinbar mit EU-Recht zu bewerten. Diese Ankündigung müsse nun das Ende solcher Firmengerichte in Europa bedeuten.

Sogenannte Investoren-Staaten-Streitbeilegungs-Regeln erlauben es ausländischen Investoren, normale öffentliche Gerichte zu umgehen, um Regierungen zu verklagen, wenn sie Gesetze einbringen, die ihre potenziellen Gewinne beeinflussen. Einige Konzerne haben es bereits genutzt, um Millionenzahlungen von Regierungen zu fordern und auch zu kassieren, indem sie durch Entscheidungen, die im öffentlichen Interesse getroffen wurden (beispielsweise zu Themen wie Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz, Energie oder Gesundheitspolitik), Einbußen an ihren Gewinnmargen geltend machen. Dies übt letztlich einen enormen Druck auf die Gesetzgebung des öffentlichen Interesses aus. Helmut Scholz (DIE LINKE.) kommentiert:


"Die Gerichte, die von den Konzernen benutzt werden, um Regierungen zu verklagen, operieren nicht auf der Grundlage des Verfassungsrechts. Sie sind schlicht und einfach keine Gerichte, unabhängig davon, ob sie nun ISDS oder ICS genannt werden. Sie operieren außerhalb des für die Bürger und Bürgerinnen geltenden Rechts und betrachten ihre Entscheidungen sogar als dem Gesetz übergeordnet."

"Der Gerichtshof der EU hat dies jetzt für Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten als rechtswidrig bewertet. Ich hoffe, dass der gleiche rechtliche Ansatz in der bevorstehenden Entscheidung über die Investitionsschutz-Schiedsinstanzen (ICS) im CETA-Abkommen mit Kanada angewendet wird," so Helmut Scholz.

Das Gerichtsurteil im Original findet sich hier.

 

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