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EuGH bestätigt Veto-Recht der nationalen Parlamente bei Handelsabkommen

16.05.2017

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag klargestellt: Umfassende Freihandelsverträge der EU wie jenes mit Singapur fallen nicht in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Institutionen. Praktisch bedeutet dies, dass die nationalen Parlamente ein Veto-Recht gegen solche Verträge behalten“, so Helmut Scholz, Mitglied des Europäischen Parlaments und handelspolitischer Sprecher der Linksfraktion GUE/NGL.

Helmut Scholz weiter: „Das Gutachten des EuGH hat Bedeutung weit über das in Luxemburg geprüfte Abkommen zwischen EU und Singapur hinaus.“ Gerade die Juncker-Kommission hatte immer wieder versucht, Freihandelsabkommen nur durch Rat und Europaparlament ratifizieren zu lassen, ohne die Mitwirkung nationaler Parlamente. Noch gut in Erinnerung ist das Tauziehen um das Abkommen zwischen EU und Kanada (CETA) im vergangenen Jahr, das erst nach starkem politischem Druck als gemischtes Abkommen eingestuft wurde, das der Ratifizierung durch die Parlamente bedarf. „Nun ist klar: Immer wenn in ein Abkommen Investorenschutzregelungen hineingeschrieben werden, auf deren Basis ein Mitgliedstaat verklagt werden kann, oder durch die Portfolioinvestitionen an den Börsen geschützt werden sollen, muss das Abkommen auch in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.“

„Die Bewertung des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiger Schritt, um die herablassenden Äußerungen über ihre Pflicht erfüllenden Parlamente in Mitgliedstaaten wie Belgien zum Verstummen zu bringen.“, begrüßt Scholz. „Ohne breite parlamentarische Beteiligung und Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger ausgehandelte Investorenschutzabkommen wird es nicht mehr geben.“

„Gleichzeitig bedeutet das Gutachten allerdings auch eine bemerkenswerte Klarstellung bei den Zuständigkeiten der Europäischen Ebene: Jeder Aspekt eines Handelsabkommens, der sich auf die Entwicklung der gesamten Europäischen Union auswirken kann, fällt nun in die alleinige Zuständigkeit der Institutionen auf Europäischer Ebene: Rat der Mitgliedstaaten, Europaparlament und Europäische Kommission.“, erläutert Scholz. Nur die beiden oben genannten Aspekte wurden ausgenommen. Damit hat das Gericht den Mitgliedstaaten widersprochen, die wie Deutschland in ihren schriftlichen Stellungnahmen noch viele weitere Bereiche in ihrer Mitsprache sehen wollten.

Scholz leitet aus dieser Stärkung der Europäischen Ebene auch eine Hausaufgabe für die Demokratien in den Mitgliedstaaten ab: „Wir sollten dem Beispiel Dänemarks folgen und vor jedem Rat den Ministerinnen und Ministern, die dort für ihr Land abstimmen, von unseren Parlamenten auftragen lassen, wie sie im Rat abzustimmen haben.“

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